XTRAFAST Schlüsselanhänger Messer Schlüssel Schlüsselmesser kleines Taschenmesser Camping (Rot)
Produktbeschreibung
Ergänzende Angaben: Mit einer Klingenlänge von unter 6cm (ab Scharnier gemessen) fällt dieser Schlüsselanhänger NICHT unter die im Handgepäck verbotenen Gegenstände gemäß Anlage 4-C der VO (EU) 2015/1998. Obwohl die Mitnahme innerhalb der EU offiziell erlaubt ist, ist jedoch auch zu beachten, dass die Mitnahme einzelner, spitzer Gegenstände auch immer vom Ermessen des Sicherheitspersonals abhängig ist. Gemäß BKA Feststellungsbescheid Z65 handelt es sich NICHT um eine Hieb- und Stoßwaffe und damit auch NICHT um einen verbotenen Gegenstand im Sinne der Nummer 1.3.1 der Anlage 2 zu Para. 2 Abs. 2 bis 4 WaffG (Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind). ALLROUNDER: Das Klappmesser hat ein schlüsselförmiges Design, eine kompakte und kleine Struktur und ein schönes Aussehen. Sie können das Schlüsselmesser falten und wie jeden gewöhnlichen Schlüssel an Ihrem Schlüsselbund anbringen.Aufgrund der Schlüsselform wird es nicht auffallen und es ist sehr bequem zu tragen. EINFACH: Das Schlüsselmesser ist leicht zu greifen und schnell zu öffnen, und es ist bequem und schnell zu bedienen. Die Klinge kann das Klebeband leicht durchtrennen, was Ihnen helfen kann, Expresslieferungen, Briefe, Päckchen, Pakete etc. sicher und schnell auszupacken. PERFEKTES GESCHENK: Dieses Mini Taschenmesser Klappmesser ist das perfekte Mitbringsel für Freundin, Freund, Papa, Bruder, Freunde, Frau, Ehemann und EDC-Liebhaber. Ergänzende Angaben: Mit einer Klingenlänge von unter 6cm (ab Scharnier gemessen) fällt dieser Schlüsselanhänger NICHT unter die im Handgepäck verbotenen Gegenstände gemäß Anlage 4-C der VO (EU) 2015/1998. Obwohl die Mitnahme innerhalb der EU offiziell erlaubt ist, ist jedoch auch zu beachten, dass die Mitnahme einzelner, spitzer Gegenstände auch immer vom Ermessen des Sicherheitspersonals abhängig ist. Gemäß BKA Feststellungsbescheid Z65 handelt es sich NICHT um eine Hieb- und Stoßwaffe und damit auch NICHT um einen verbotenen Gegenstand im Sinne der Nummer 1.3.1 der Anlage 2 zu Para. 2 Abs. 2 bis 4 WaffG (Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind).